Die EU-Entwaldungs­verordnung bei THIMM

Statement von THIMM, Stand September 2026

Was ist die EUDR?

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung gibt die EU Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor. Diese sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind, d. h., dass bei der  Produktherstellung keine Waldflächen durch Entwaldung oder Waldschädigung neu in Anspruch  genommen wurden. Die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) dient dem Ziel, sicherzustellen,  dass bestimmte Rohstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse ausschließlich dann auf dem Markt  der Europäischen Union bereitgestellt werden, sofern diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den  geltenden gesetzlichen Vorgaben produziert wurden. Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf Produkte aus Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja sowie auf Rinder und daraus gewonnene Erzeugnisse.

Was ist neu?

Die Europäische Kommission hat die praktische Anwendung der EUDR weiter konkretisiert. Der Verordnungstext bleibt unverändert; der Anwendungsbeginn für größere Unternehmen bleibt der  30.12.2026. Kleinst- und kleine Unternehmen haben eine längere Vorbereitungszeit bis zum 30.06.2027. Neu präzisiert wurden insbesondere Rollen in der Lieferkette, vereinfachte Pflichten für  nachgelagerte Marktteilnehmer, Anforderungen an Referenznummern sowie einzelne Klarstellungen zum Produktumfang und zur Nutzung des EU-Informationssystems.

Auswirkungen auf THIMM

THIMM ist nach der aktuellen Änderung der Europäischen Kommission als nachgelagerter Marktteilnehmer einzuordnen. Daraus folgt, dass THIMM nach aktuellem Verständnis nicht verpflichtet ist, eine eigene Sorgfaltserklärung für bereits EUDR-konform in Verkehr gebrachte Waren zu erstellen. Ebenso besteht keine generelle Verpflichtung, die vollständige Sorgfaltsprüfung der vorgelagerten  Marktteilnehmer eigenständig nachzuvollziehen oder zu überprüfen. THIMM prüft weiterhin regelmäßig die Lieferkette nach der Position innerhalb dieser. In betreffenden relevanten Fällen würden übermittelte Referenznummern oder Erklärungskennungen ordnungsgemäß erfasst und aufbewahrt. Weitere rechtlich verbindliche Vorgaben oder Konkretisierungen der  Europäischen Kommission werden fortlaufend bewertet und bei Bedarf in die internen Prozesse übernommen.

Unabhängig von den gesetzlichen Pflichten bleibt THIMM dem Ziel verpflichtet, verantwortungsvolle, transparente und gesetzeskonforme Lieferketten sicherzustellen. Über wesentliche Änderungen und  deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit THIMM werden unsere Kunden weiterhin transparent informiert.

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