Lieferkettengesetz
Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Supply Chain
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten wahrnehmen
Unternehmen sind aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) heraus verpflichtet, in ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.
Die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette hat nicht erst seit Inkrafttreten des LkSG bei uns eine hohe Relevanz bekommen.
Neben Qualität und Preis beachten wir auch die Aspekte Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Sozialstandards und faire Geschäftspraktiken. Dazu haben wir unter anderem die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Handlungsrahmen herangezogen.
Mit einer Unternehmensgröße von < 3.000 Mitarbeitenden trat die gesetzliche Pflicht des LkSG für uns am 01.01.2024 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt erfüllen wir selbstverständlich alle gesetzlichen Pflichten.
Lieferantenselbstauskünfte zu Nachhaltigkeit
Nur gemeinsam mit unseren Lieferant:innen können wir für verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette eintreten und unsere Wertschöpfungskette zukunftsfähig gestalten.
Neben der Sicherstellung von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind wir entsprechend auf die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bei der Erreichung unserer Klimaziele angewiesen. Über 90 % der THIMM CO2e-Emissionen entstehen in der vorgelagerten Lieferkette.
Mit Hilfe eines Dienstleisters sammeln und bewerten wir sämtliche Auskünfte zum Thema Nachhaltigkeit. Abgedeckt werden u.a. Bereiche wie Umweltschutz, Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit sowie den CO2e-Fußabdruck.
Auf Basis dieser Daten erstellen wir eine konkrete Risikoanalyse unserer Lieferanten und erarbeiten gemeinsam Strategien zur Erreichung unserer Klimaziele.
THIMM Dokumente zum LkSG
Wir kommen unserer Berichtspflicht zur Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung der Menschenrechte nach, welche laut LkSG besteht.
Hinweis zum Status BAFA-Bericht: Wir möchten darauf hinweisen, dass das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 LKSG vollständig eingestellt hat. Ungeachtet dessen erachten wir die Einhaltung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankerten Sorgfaltspflichten als äußerst wichtig. Um unserer Verantwortung in diesem Zusammenhang weiterhin gerecht zu werden, haben wir den vorliegenden Unternehmensbericht erstellt. Dieser wird jedoch nicht mehr durch das BAFA geprüft und verbleibt daher im Status „in Bearbeitung“.
Wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Corporate Responsibility
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