Die EU-Entwaldungs­verordnung bei THIMM

Statement von THIMM, Oktober 2025

Was ist die EUDR?

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung gibt die EU klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor. Diese sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind – das heißt, dass bei der Produktherstellung keine Waldflächen durch Entwaldung oder Waldschädigung neu in Anspruch genommen wurden.

Im Mittelpunkt stehen Transparenz und Nachverfolgbarkeit innerhalb der Lieferketten. Unternehmen müssen nachweisen können, dass der gesamte Weg eines Produkts lückenlos dokumentiert ist. Dafür verlangt die EUDR von den betroffenen Unternehmen umfassende Daten und Angaben.

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR ist produktbasiert und gilt damit ausnahmslos für alle Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe und Waren innerhalb der EU handeln, in die EU importieren oder aus der EU exportieren. Die Verordnung betrifft Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:
Holz | Kautschuk | Kakao | Kaffee | Soja | Palmöl | Rinder.

Inkrafttreten: Das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung ist am 30.12.2025 für Nicht-KMUs wie THIMM geplant. Wir verfolgen die aktuellen Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission aufmerksam und werden notwendige Anpassungen unverzüglich umsetzen, sobald eine rechtlich verbindliche Grundlage vorliegt. Bis dahin orientieren wir uns am derzeit gültigen gesetzlichen Rahmen.

THIMM Commitment zur EU-Entwaldungsverordnung

Die THIMM Gruppe ist vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erfasst und hat alle hierin geregelten gesetzlichen Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Fristen umzusetzen.

Wir stellen sicher, dass sämtliche von der EUDR geforderten Verpflichtungen zur Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere die Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltserklärung in der jeweils erforderlichen Form und innerhalb der gesetzlich definierten Fristen.

Jede Gesellschaft der THIMM Gruppe („Legal Entity“) ist eigenverantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen der EUDR und trägt Sorge für die Berücksichtigung der jeweils einschlägigen nationalen Auslegungen der europäischen Vorgaben.

Da THIMM in der Lieferkette zu keinem Zeitpunkt als „erster Inverkehrbringer“ im Sinne der EUDR auftritt, generieren wir keine eigenen Geolokalisierungsdaten. Gleichwohl sind wir angehalten, im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten ausschließlich mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die ihrerseits die Anforderungen der EUDR erfüllen und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Geltungsbereich der EUDR bei Produkten von THIMM

Erfassung und Weitergabe der EUDR-Daten

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der EUDR bei THIMM?

THIMM-Unternehmenszentrale in Northeim

THIMM Group
+49 5551 703 0
mail@thimm.de