Die EU-Entwaldungsverordnung bei THIMM
Statement von THIMM, Stand Januar 2026
Was ist die EUDR?
Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung gibt die EU klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor. Diese sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind – das heißt, dass bei der Produktherstellung keine Waldflächen durch Entwaldung oder Waldschädigung neu in Anspruch genommen wurden.
Die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) dient dem Ziel, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse ausschließlich dann auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden, sofern diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben produziert wurden. Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf Produkte aus Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja sowie auf Rinder und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Was ist neu (Stand 01/2026)?
Im Rahmen des Trilogverfahrens wurden am 16.12.2025 Änderungen zur zeitlichen und inhaltlichen Anwendung der EUDR beschlossen, die Auswirkungen auf die Verpflichtungen von THIMM haben. Für Unternehmen der Größenordnung von THIMM verschiebt sich der Anwendungsbeginn der Verordnung auf den 30.12.2026. Zudem erfolgt nach der aktuellen Rechtslage eine Neueinordnung von THIMM als nachgelagerter Marktteilnehmer (Downstream Operator) im Sinne der EUDR.
Auswirkungen auf THIMM
Auf Grundlage dieser Einordnung entfällt für THIMM sowohl die Verpflichtung zur Prüfung von Due Diligence Statements (DDS) unserer Lieferanten als auch die Verpflichtung zur Erstellung eigener Due Diligence Statements. Das Entgegennehmen sowie das Aufbewahren von Referenznummern ist ausschließlich in den Fällen erforderlich, in denen THIMM als direkter nachgelagerter Marktteilnehmer eines Erst‑Inverkehrbringers von EUDR‑relevanter Ware agiert. Die Identifikation der hiervon betroffenen Lieferanten wird derzeit geprüft.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission angekündigt, bis spätestens zum 30.04.2026 weitere inhaltliche Konkretisierungen und Erleichterungen zur praktischen Umsetzung der EUDR zu erarbeiten. THIMM verfolgt die regulatorischen Entwicklungen fortlaufend und wird neue verpflichtende Vorgaben nach deren rechtlich verbindlichem Inkrafttreten bewerten und ordnungsgemäß umsetzen.
Unabhängig vom aktuellen Umfang der gesetzlichen Verpflichtungen bleibt THIMM dem Grundsatz verpflichtet, verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Lieferketten sicherzustellen. Über wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit THIMM werden unsere Kunden weiterhin transparent informiert.
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